Die DJK Horath wünscht allen Mitgliedern
ein gutes Jahr 2021.
Bleibt vor allem gesund!
REWE - Aktion"Scheine für Vereine"
Die REWE - Aktion "Scheine für Vereine" ist am 31.12.2020 zu Ende gegangen.
Es wurden ca. 700 Scheine auf die DJK registriert. Herzlichen Dank an alle Vereinsscheinsammler!
Das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland hat einstimmig beschlossen, den derzeit auf Grund der Corona-Pandemie ruhenden Spielbetrieb frühestens am Wochenende 27./28. Februar 2021 wiederaufzunehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch nach wie vor die aktuelle Verfügungslage von Bund und Ländern. Hintergrund der Entscheidung ist die derzeitige Infektionslage, durch die auch für den gesamten Januar 2021 nicht mit Lockerungen zu rechnen ist.
Damit hat die bisherige zeitliche Maßgabe im FVR (früheste Wiederaufnahme am Wochenende 15./16./17. Januar 2021) keine Gültigkeit mehr. Keine Veränderungen gibt es hingegen im Hinblick auf die Vorlaufzeit: Mindestens zwei Wochen vor Wiederaufnahme des Spielbetriebs werden die Vereine entsprechend informiert.
Im Rahmen seiner heutigen per Videokonferenz durchgeführten Sitzung hat das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland beschlossen, den derzeit ausgesetzten Pflichtspielbetrieb erst im Jahr 2021 fortzuführen. Dies vor dem Hintergrund, dass eine Aufnahme des Trainingsbetriebes nach aktuellem Stand frühestens ab dem 01. Dezember 2020 erfolgen kann – alle Spieler sind zu diesem Zeitpunkt allerdings mindestens vier Wochen ohne Mannschaftstraining. Den Vereinen wurde bei der Bekanntmachung der Unterbrechung des Spielbetriebs am 27. Oktober 2020 eine Vorbereitungszeit von mindestens zwei Wochen zugesagt, sodass der Spielbetrieb frühestens in der Woche vom 14. bis 20. Dezember wiederaufgenommen werden könnte. Ein Re-Start zu diesem Zeitpunkt wäre wegen der gleich danach beginnenden Winterpause und der bevorstehenden Feiertage jedoch nicht sinnvoll. Das Präsidium des FVR möchte den Vereinen durch diese Entscheidung ein Stück weit mehr Klarheit und Planungssicherheit verschaffen.
Ein möglicher Termin für den Wiederbeginn des Pflichtspielbetriebs im FVR wäre das Wochenende 15. bis 17. Januar 2021 – Voraussetzung dafür ist jedoch immer die aktuelle Verfügungslage von Bund und Ländern. Darüber hinaus gilt dieser mögliche Termin nicht für alle Ligen und Staffeln, er stellt lediglich den frühestmöglichen Re-Start-Termin im Verband dar. Zudem gilt für die Wiederaufnahme des Spielbetriebes, dass die Verfügungslage in den Landkreisen bindend für den FVR ist. Werden also beispielsweise in einem Landkreis Zuschauer zugelassen und in einem anderen Landkreis nicht (in derselben Staffel), wird dies der FVR akzeptieren und die Spiele entsprechend durchführen.
Hinsichtlich der Fortsetzung und Wertung der Saison hält das Präsidium des FVR fünf Szenarien für denkbar, die in Abhängigkeit von der Entwicklung der Corona-Pandemie und der mit ihr verbundenen Auflagen stetig überprüft und diskutiert werden. Dabei genießen folgende Ziele zunächst oberste Priorität:
Möglichkeit 1:
Möglichkeit 2:
Möglichkeit 3:
Möglichkeit 4:
Möglichkeit 5:
Im Rahmen der weiteren Fortführung der Saison können die Kreise die Anwendung der oben genannten Möglichkeiten im Einvernehmen mit den spieltechnischen Ausschüssen selbst festlegen.
Fortsetzung des Spielbetriebs in 2021